1. Anreise und Abreise
Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich, die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr am Folgetag erfolgen. Diese Zeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Bei einer Abreiseverspätung von mehr als 30 Minuten kann eine weitere Übernachtung berechnet werden. Abweichende Zeiten können individuell mit dem Vermieter vereinbart werden. Erscheint der Mieter am Anreisetag bis 21:00 Uhr nicht und erfolgt keine Benachrichtigung innerhalb von 48 Stunden, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Vermieter kann dann frei über das Mietobjekt verfügen. Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sonderwünsche und Nebenabreden sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist die Art und Größe im Voraus anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält Gültigkeit mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters. Die Anzahlung beträgt 100 % des Mietpreises und ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zu leisten. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Energie, Parkplatz und Abfallentsorgung sind im Mietpreis enthalten.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 121 Tage vor Mietbeginn: keine Entschädigung
120 bis 61 Tage vor Mietbeginn: Höhe der Anzahlung
60 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
14 bis 8 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Gesamtpreises
Weniger als 8 Tage vor Mietbeginn: voller Reisepreis
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittsnachricht. Bereits geleistete Zahlungen werden mit der Entschädigung verrechnet. Der Mieter kann eine Ersatzperson benennen, die unter den gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt. Eine schriftliche Mitteilung ist ausreichend.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar und Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Schäden sind der Hausverwaltung unverzüglich zu melden. Bereits vorhandene Mängel sind bei Ankunft zu melden, andernfalls haftet der Mieter für diese. Zur Mängelbeseitigung ist eine angemessene Frist einzuräumen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen mitzuwirken, um den Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände zu entfernen, Hausmüll ist zu entsorgen, und Geschirr sauber in die Schränke zu räumen.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Vertrags gespeichert, geändert und gelöscht werden dürfen. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Angaben in der Ausschreibung wurden nach bestem Wissen gemacht. Es wird keine Haftung übernommen für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Strom- oder Wasserausfälle, Unwetter, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Umstände. Ebenso wird für die Nutzung von Spiel- und Sportgeräten keine Haftung übernommen. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände, Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite oder in Flyern dienen der realistischen Beschreibung, eine vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht garantiert werden. Änderungen in der Ausstattung, z. B. bei Möbeln, bleiben vorbehalten, sofern sie gleichwertig sind. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Vermieters.
Ferienbetrieb-Stenzel-GbR
Dies & Fass
Oberndorf 50
91472 Ipsheim